In dieser Woche ist die Richtlinie „Ausstattungsprogramm der schulgebundenen mobilen Endgeräte“ veröffentlicht worden und kann nun zeitnah umgesetzt werden. Auch unsere Grundschulen in Oberkrämer können davon profitieren. Auch wenn die Grundschulen in den nächsten Wochen wieder im Stufenverfahren öffnen können, wird es einen Wechselplan geben. Aber vor allem ermöglicht es den Schulen die Durchführung von digitalem Unterricht von zu Hause aus zu unterstützen.

Sobald Schulen wieder öffnen können, werden Quarantänemaßnahmen für Schulklassen weiterhin nötig bleiben. Dann helfen diese Endgeräte den Schüler*innen dabei, beieinander und in Kontakt zu bleiben.

Alle 916 Schulen in Brandenburg erhalten die Förderung zur Beschaffung weiterer digitaler Endgeräte. Mit diesen Geräten soll der digitale Unterricht von zu Hause unterstützt werden, der pandemiebedingt immer mal wieder nötig werden kann. Die Bundesebene hat mit dem Digitalpakt, von welchem auch Schulen in Oberhavel profitieren, für die Digitalisierung zur Verfügung gestellt. Dieses Programm ist aber oft nur mit viel Aufwand und Vorbereitung umzusetzen und bezieht sich nicht nur auf die Anschaffung von Endgeräten. Die Landesmittel von 23 Millionen Euro werden den Aufbau der digitalen Infrastruktur der Schulen zusätzlich unterstützen – Das Programm ist übersichtlich, einfach zu beantragen und abzurechnen.

Die Fördersumme richtet sich nach der Größe der Schule. Die Schulträger erhalten einen Fest­betrag von 12.000 Euro für jede Schule, der sich je 200 Schülerinnen und Schüler um den gleichen Betrag erhöht. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der Eigenanteil mindestens zehn Prozent.

In Oberkrämer sieht das wie folgt aus:

                      Schule                                                              Schülerzahl                                Summe                                                   Gesamt

  Grundschule Bötzow          293                       24.000,00 €                    48.000,00 €
 Nashorn-Grundschule Vehlefanz          372                       24.000,00 €  

 

Die Schulträger müssen die Mittel bis 26. Februar 2021 gegenüber dem Bildungsministerium beantragen. Den Zuwendungsbescheid erhalten sie spätestens am 17. März 2021.